Schonzeit · CH-TI
Federwild Tessin
Schonzeit Fasan
In Tessin — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Stand am 1. Februar 2025 (deutsche und italienische Fassung abgeglichen), nach Bundesgesetz ueber die Jagd und den Schutz wildlebender Saeugetiere und Voegel (Jagdgesetz, JSG) vom 20. Juni 1986.
Jährlich neu festgelegt
Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: alle 2026-10-16–2026-11-30. Nur an Dienstagen, Mittwochen, Donnerstagen, Samstagen und Sonntagen; der Eroeffnungstag (16. Oktober 2026, ein Freitag) ist zusaetzlich freigegeben, der Schlusstag (30. November) ebenfalls. Keine Stueckzahlbegrenzung. Regolamento Art. 43 lit. b: wer einen Fasan erlegt hat, darf am selben Tag keinen Feld- oder Schneehasen mehr erlegen. Der Kanton verkuerzt die eidgenoessische Jagdzeit stark. JSG A
Quelle: Bundesgesetz ueber die Jagd und den Schutz wildlebender Saeugetiere und Voegel (Jagdgesetz, JSG) vom 20. Juni 1986, SR 922.0, Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinboecken und Woelfen) · Stand Stand am 1. Februar 2025 (deutsche und italienische Fassung abgeglichen). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Fasan
Klassisches Federwild der Treibjagd, Bestände stark abhängig von Strukturreichtum.