Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Fasan werden in Tessin jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: alle 2026-10-16–2026-11-30. Nur an Dienstagen, Mittwochen, Donnerstagen, Samstagen und Sonntagen; der Eroeffnungstag (16. Oktober 2026, ein Freitag) ist zusaetzlich freigegeben, der Schlusstag (30. November) ebenfalls. Keine Stueckzahlbegrenzung. Regolamento Art. 43 lit. b: wer einen Fasan erlegt hat, darf am selben Tag keinen Feld- oder Schneehasen mehr erlegen. Der Kanton verkuerzt die eidgenoessische Jagdzeit stark. JSG A

Quelle: , SR 922.0, Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinboecken und Woelfen) · Stand Stand am 1. Februar 2025 (deutsche und italienische Fassung abgeglichen). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Fasan

Klassisches Federwild der Treibjagd, Bestände stark abhängig von Strukturreichtum.

Hinweis

Schonzeiten werden in Tessin durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 (deutsche und italienische Fassung abgeglichen) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.