Schonzeit · AT-6
Federwild Steiermark
Schonzeit Höckerschwan
In Steiermark — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand RIS Landesrecht konsolidiert Steiermark, tagesaktuelle Fassung, abgerufen am 24.08.2026 (§ 49 idF LGBl. Nr. 61/2026, in, nach Steiermärkisches Jagdgesetz 1986.
Unterliegt nicht dem Jagdrecht
Praktische Folge in jedem Fall: keine Bejagung. Sollte man den Höckerschwan hilfsweise unter „Wildgänse“ subsumieren, wäre er mangels Jagdzeit nach § 49 Abs. 1 letzter Satz ganzjährig geschont. Schutz ergibt sich im Übrigen aus dem Stmk. Naturschutzrecht/der Artenschutzverordnung.
Quelle: Steiermärkisches Jagdgesetz 1986, LGBl. Nr. 23/1986 idF LGBl. Nr. 61/2026 — insb. § 2 (Wild), § 49 (Jagdzeiten), § 49a/§ 49b (Ausnahmen) · Stand RIS Landesrecht konsolidiert Steiermark, tagesaktuelle Fassung, abgerufen am 24.08.2026 (§ 49 idF LGBl. Nr. 61/2026, in. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Höckerschwan
Schwerster heimischer Wasservogel, in einigen BL bejagbar.