Schonzeit · AT-6
Federwild Steiermark
Schonzeit Fasan
In Steiermark — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand RIS Landesrecht konsolidiert Steiermark, tagesaktuelle Fassung, abgerufen am 24.08.2026 (§ 49 idF LGBl. Nr. 61/2026, in, nach Steiermärkisches Jagdgesetz 1986.
Schonzeit
01.01 bis 15.10
In dieser Zeit darf Fasan in Steiermark nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| Fasanhahnen | 16.10 – 31.12 |
| Fasanhennen | 16.10 – 31.12 |
Die konsolidierte RIS-Darstellung zeigt bei Z 35 einen Satzfehler („3 1. Dezember“); die Kundmachung LGBl. Nr. 16/1987 belegt „31. Dezember“. Beachte § 61 Abs. 5 Stmk. JagdG: in Gemeinden mit über 4 % Saatmaisvermehrungsfläche ist das Aussetzen von Fasanen untersagt und eine Bestandsverminderung anzuordnen.
Quelle: Steiermärkisches Jagdgesetz 1986, LGBl. Nr. 23/1986 idF LGBl. Nr. 61/2026 — insb. § 2 (Wild), § 49 (Jagdzeiten), § 49a/§ 49b (Ausnahmen) · Stand RIS Landesrecht konsolidiert Steiermark, tagesaktuelle Fassung, abgerufen am 24.08.2026 (§ 49 idF LGBl. Nr. 61/2026, in. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Fasan
Klassisches Federwild der Treibjagd, Bestände stark abhängig von Strukturreichtum.