Schonzeit · CH-SO
Raubwild Solothurn
Schonzeit Mink
In Solothurn — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Stand am 1. Februar 2025 (Art. 5 gegenüber Stand 1.1.2022 unverändert), nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0.
Unterliegt nicht dem Jagdrecht
Neovison vison ist in JSV Anhang 1 (zu Art. 8bis Abs. 2) als nicht einheimische Tierart mit bewilligungspflichtiger Einfuhr und Haltung gelistet; diese Liste betrifft ausschliesslich Einfuhr/Haltung und begründet keine Jagdbarkeit. Anders als Marderhund und Waschbär ist der Mink auch bundesrechtlich nicht als ganzjährig jagdbar aufgeführt.
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Stand am 1. Februar 2025 (Art. 5 gegenüber Stand 1.1.2022 unverändert). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Mink
Aus Pelztierfarmen entwichener nordamerikanischer Marder, ganzjährig bejagbar (Neozoon).