Schonzeit · CH-SO
Federwild Solothurn
Schonzeit Höckerschwan
In Solothurn — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Stand am 1. Februar 2025 (Art. 5 gegenüber Stand 1.1.2022 unverändert), nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0.
Unterliegt nicht dem Jagdrecht
Schwäne sind nach JSG Art. 5 Abs. 2 ausdrücklich geschützt. In Anhang 1 JaV sind an Wasservögeln nur Stockente, Tafelente, Reiherente, Blässhuhn und Kormoran jagdbar.
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Stand am 1. Februar 2025 (Art. 5 gegenüber Stand 1.1.2022 unverändert). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Höckerschwan
Schwerster heimischer Wasservogel, in einigen BL bejagbar.