Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Stockente werden in Schwyz jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Wasserwildjagd (Patent I 2026-11-16–2026-12-12; Wasserwildjagd (Patent I 2027-01-11–2027-01-16. Nur mit Patent IV (Wasserwildjagd). Der Kanton verkürzt die eidgenössische Jagdzeit auf zwei kurze Fenster. Auflagen nach JBV Ziff. 5.2: Jagd nur ausserhalb der Schongebiete gemäss Anhang, Wasserwildjagd im Lauerzersee verboten, geprüfter Apportierhund obligatorisch, nur bleifreie Munition, Rücksendung der Abschusskarten bis 15. März. Andere Entenarten sind teils kantonal geschont (AJBV Ziff. 8.4

Quelle: , Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 5 Abs. 2 (geschützte Enten-/Gans-/Schwanenarten), Art. 5 Abs. 3 (ganzjährig jagdbar), Art. 5 Abs. 4 (Kantone können Schonzeiten verlängern / Liste einschr · Stand Stand am 1. Februar 2025 (aktuell konsolidierte Fassung, Stand 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Stockente

Häufigste Wildente in DACH, klassisches Federwild der Wasserjagd.

Hinweis

Schonzeiten werden in Schwyz durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 (aktuell konsolidierte Fassung, Stand 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.