Schonzeit · CH-SZ
Federwild Schwyz
Schonzeit Kanadagans
In Schwyz — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Stand am 1. Februar 2025 (aktuell konsolidierte Fassung, Stand 24.08.2026), nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0.
Unterliegt nicht dem Jagdrecht
Anders als bei der Nilgans hat der Kanton Schwyz für die Kanadagans keine Jagdzeit eröffnet. Eine Regulierung freilebender Bestände nicht einheimischer Arten obliegt nach JSV Art. 8a Abs. 5 dem Kanton (Wildhut), nicht der Patentjagd.
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 5 Abs. 2 (geschützte Enten-/Gans-/Schwanenarten), Art. 5 Abs. 3 (ganzjährig jagdbar), Art. 5 Abs. 4 (Kantone können Schonzeiten verlängern / Liste einschr · Stand Stand am 1. Februar 2025 (aktuell konsolidierte Fassung, Stand 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Kanadagans
Aus Nordamerika eingebürgerte Wildgans, lokal hohe Bestände.