Schonzeit · CH-SZ
Federwild Schwyz
Schonzeit Höckerschwan
In Schwyz — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Stand am 1. Februar 2025 (aktuell konsolidierte Fassung, Stand 24.08.2026), nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0.
Unterliegt nicht dem Jagdrecht
Wie die Graugans nur als Schadensverursacher im kantonalen Recht erwähnt (Wildschadenregelung JWV; Anpassung der Jagdverordnung per 1. Juli 2026 laut 'Neuerungen und Hinweise zum Jagdbetrieb 2026/2027'). Kein Jagdrecht, allenfalls Einzelabschuss geschützter Schaden stiftender Tiere durch den Regierungsrat nach JWG § 3 Abs. 2 lit. c.
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 5 Abs. 2 (geschützte Enten-/Gans-/Schwanenarten), Art. 5 Abs. 3 (ganzjährig jagdbar), Art. 5 Abs. 4 (Kantone können Schonzeiten verlängern / Liste einschr · Stand Stand am 1. Februar 2025 (aktuell konsolidierte Fassung, Stand 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Höckerschwan
Schwerster heimischer Wasservogel, in einigen BL bejagbar.