Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Gamswild werden in Schwyz jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Hochwildjagd (Patent I u 2026-09-01–2026-09-19. Starke kantonale Verkürzung auf 19 Tage. Weitere Bindungen (JBV Ziff. 2.3): Kontingent 420 Stück, Verteilschlüssel auf vier Wildregionen, Gämsbock oberhalb 1400 m ü. M. geschützt, zweite Gämsmarke erst nach Abschuss einer Gämse G2/G3 unterhalb 1400 m ü. M. und erst ab dem Folgetag; Abbruch der Jagd bei Erreichen der Zielvorgabe möglich – der Jäger muss sich ab 1. September ab 22.30 Uhr täglich übe

Quelle: , Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 5 Abs. 2 (geschützte Enten-/Gans-/Schwanenarten), Art. 5 Abs. 3 (ganzjährig jagdbar), Art. 5 Abs. 4 (Kantone können Schonzeiten verlängern / Liste einschr · Stand Stand am 1. Februar 2025 (aktuell konsolidierte Fassung, Stand 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Gamswild

Charakteristisches Hochgebirgswild mit Hakengehörn, lebt in Rudeln im alpinen Fels- und Latschenbereich.

Hinweis

Schonzeiten werden in Schwyz durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 (aktuell konsolidierte Fassung, Stand 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.