Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.

Die Stockente (Anas platyrhynchos) ist die einzige im Kanton Schaffhausen bejagbare Wildente — alle uebrigen Wildenten sind ganzjaehrig geschont. JSG Art. 5 Abs. 1 lit. o: Haubentaucher, Blaesshuhn, Kormoran und Wildenten, Schonzeit vom 1. Februar bis 31. August, d. h. eidgenoessische Jagdzeit 1. September bis 31. Januar.

Quelle: , Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a Abs. 1 lit. a (Regulierung von Steinboecken) · Stand Konsolidierte Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025; abgerufen am 24.08.2026 ueber den Fedlex-Filestore (fedlex-data-adm. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Stockente

Häufigste Wildente in DACH, klassisches Federwild der Wasserjagd.

Hinweis

Schonzeiten werden in Schaffhausen durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Konsolidierte Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025; abgerufen am 24.08.2026 ueber den Fedlex-Filestore (fedlex-data-adm wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.