Neozoon. Die Kanadagans steht in JSV Anhang 1 nur als nicht einheimische Art, deren Einfuhr und Haltung bewilligungspflichtig ist — das begruendet keine Jagdbarkeit. Eingriffe nur ueber JSG Art. 12 / JSV Art. 4. Da die Kantone die Liste der jagdbaren Arten nur einschraenken, nicht erweitern duerfen (JSG Art. 5 Abs. 4), kann Schaffhausen keine Jagdzeit vorsehen. JSG Art. 5 Abs. 2 schuetzt die 'Wild

Quelle: , Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a Abs. 1 lit. a (Regulierung von Steinboecken) · Stand Konsolidierte Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025; abgerufen am 24.08.2026 ueber den Fedlex-Filestore (fedlex-data-adm. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Kanadagans

Aus Nordamerika eingebürgerte Wildgans, lokal hohe Bestände.

Hinweis

Schonzeiten werden in Schaffhausen durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Konsolidierte Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025; abgerufen am 24.08.2026 ueber den Fedlex-Filestore (fedlex-data-adm wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.