Achtung Verwechslungsgefahr: Das Hermelin (Mustela erminea) hat eine Schusszeit, das Mauswiesel (Mustela nivalis) nicht.

Quelle: , LGBl Nr 53/1996 idF LGBl Nr 126/2025, § 1 (Tabelle der Schonzeiten), § 2 (abweichende Schonzeiten in Grenzgebieten) · Stand Konsolidierte Fassung vom 24.08.2026, letzte Änderung LGBl Nr 126/2025 (RIS, Landesrecht konsolidiert Salzburg). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Mauswiesel

Kleinste Marderart Europas, in DACH meist nicht jagdbar.

Hinweis

Schonzeiten werden in Salzburg durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Konsolidierte Fassung vom 24.08.2026, letzte Änderung LGBl Nr 126/2025 (RIS, Landesrecht konsolidiert Salzburg) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.