Schonzeit · AT-5
Raubwild Salzburg
Schonzeit Mauswiesel
In Salzburg — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Konsolidierte Fassung vom 24.08.2026, letzte Änderung LGBl Nr 126/2025 (RIS, Landesrecht konsolidiert Salzburg), nach Schonzeiten-Verordnung (Salzburg) — Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 29. April 1996, mit der die Schonzeiten bestimmter jagdbarer Tiere festgesetzt werden.
Schonzeit
Ganzjährig
Mauswiesel ist in Salzburg ganzjährig geschont und darf nicht bejagt werden.
Achtung Verwechslungsgefahr: Das Hermelin (Mustela erminea) hat eine Schusszeit, das Mauswiesel (Mustela nivalis) nicht.
Quelle: Schonzeiten-Verordnung (Salzburg) — Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 29. April 1996, mit der die Schonzeiten bestimmter jagdbarer Tiere festgesetzt werden, LGBl Nr 53/1996 idF LGBl Nr 126/2025, § 1 (Tabelle der Schonzeiten), § 2 (abweichende Schonzeiten in Grenzgebieten) · Stand Konsolidierte Fassung vom 24.08.2026, letzte Änderung LGBl Nr 126/2025 (RIS, Landesrecht konsolidiert Salzburg). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Mauswiesel
Kleinste Marderart Europas, in DACH meist nicht jagdbar.