Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Stockente werden in Obwalden jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Wasserwildjagd (nur mit 2026-10-05–2027-01-30. Nur mit dem Wasserwildjagdpatent, das nach JagdV Art. 10 Abs. 4 ausschliesslich als Zusatzpatent zum Hoch- oder Niederjagdpatent und nur an Kantonseinwohner erteilt wird. Von den Wildenten sind in Obwalden nur Stock-, Tafel- und Reiherente jagdbar; alle übrigen Entenarten sind nach Art. 21 Abs. 1 geschützt. JSG Art. 5 Abs. 1 Bst. o: «Haubentaucher, Blässhuhn, Kormoran und Wildenten vom 1. Februar

Quelle: , Art. 8 (Hochjagd), Art. 9 (Niederjagd), Art. 10 (Wasserwildjagd), Art. 11 (Winterjagd), Art. 12 (Schonzeiten), Art. 13 (Schusszeiten), Art. 14-16 (Regulationsjagd), Art. 21 (Geschützte Tiere), Art. 37 · Stand beschlossen 26.05.2026, in Kraft seit 01.07.2026; gilt für die Jagdperiode 2026/27 (Fenster reichen bis 27.02.2027). Jäh. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Stockente

Häufigste Wildente in DACH, klassisches Federwild der Wasserjagd.

Hinweis

Schonzeiten werden in Obwalden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand beschlossen 26.05.2026, in Kraft seit 01.07.2026; gilt für die Jagdperiode 2026/27 (Fenster reichen bis 27.02.2027). Jäh wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.