Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Steinwild werden in Obwalden jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Hegejagd auf Steinwild - 2026-09-01–2026-10-30. Identisch mit dem Eintrag «Steinbock» - «Steinwild» ist der Sammelbegriff für Steinbock und Steingeiss. Kein bundesrahmen, da Steinwild in JSG Art. 5 nicht als jagdbare Art aufgeführt ist (geschützt nach JSG Art. 7 Abs. 1; Regulierung nach JSG Art. 7 Abs. 2 und 3 sowie JSV Art. 4). Auch AB 2026 Art. 21 Abs. 1 stuft es als geschützt ein. Nur mit Auslosung und separatem Patent; das zugewiesene Stück

Quelle: , Art. 8 (Hochjagd), Art. 9 (Niederjagd), Art. 10 (Wasserwildjagd), Art. 11 (Winterjagd), Art. 12 (Schonzeiten), Art. 13 (Schusszeiten), Art. 14-16 (Regulationsjagd), Art. 21 (Geschützte Tiere), Art. 37 · Stand beschlossen 26.05.2026, in Kraft seit 01.07.2026; gilt für die Jagdperiode 2026/27 (Fenster reichen bis 27.02.2027). Jäh. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Steinwild

Synonym für Steinbock, in jagdrechtlichem Sprachgebrauch oft so bezeichnet.

Hinweis

Schonzeiten werden in Obwalden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand beschlossen 26.05.2026, in Kraft seit 01.07.2026; gilt für die Jagdperiode 2026/27 (Fenster reichen bis 27.02.2027). Jäh wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.