Unterliegt nicht dem Jagdrecht

Kanadagans zählt in Oberösterreich nicht zum jagdbaren Wild. Eine Schonzeit gibt es deshalb nicht — die Art darf hier gar nicht bejagt werden.

Kein jagdbares Wild. Beachte aber § 59 Abs. 1 Oö. JagdG 2024 (Invasive Arten): unionsgelistete invasive Saeugetiere und Voegel sind von der/dem Jagdausuebungsberechtigten zu erlegen, 'auch jene invasive Arten, die nicht jagdbares Wild im Sinn des § 4 Abs. 1 sind'. Ob die Kanadagans zum Abfragezeitpunkt auf der Unionsliste bzw. der Oesterreich-Liste steht, wurde hier NICHT geprueft.

Quelle: , LGBl. Nr. 20/2024 idF LGBl. Nr. 64/2025; insb. § 4 Abs. 1 (Wild = jagdbare Tiere, abschliessende Aufzaehlung), § 42 (Schonzeiten), § 59 (Invasive Arten) · Stand Landesrecht konsolidiert Oberösterreich, Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Kanadagans

Aus Nordamerika eingebürgerte Wildgans, lokal hohe Bestände.

Hinweis

Schonzeiten werden in Oberösterreich durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Landesrecht konsolidiert Oberösterreich, Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.