Schonzeit · AT-4
Federwild Oberösterreich
Schonzeit Birkhuhn
In Oberösterreich — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Landesrecht konsolidiert Oberösterreich, Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026), nach Oö. Jagdgesetz 2024 (Oö. JagdG 2024).
Schonzeit
Ganzjährig
Birkhuhn ist in Oberösterreich ganzjährig geschont und darf nicht bejagt werden.
Das Gesetz kennt nur den Sammelbegriff 'Birkwild (Lyrurus tetrix)', nicht getrennt Hahn/Henne. Abzugrenzen vom eigenstaendig geregelten Rackelwild (Lyrurus tetrix x Tetrao urogallus): dort hat der Hahn eine Schusszeit 01.05.-31.05., die Henne ist ganzjaehrig geschont.
Quelle: Oö. Jagdgesetz 2024 (Oö. JagdG 2024), LGBl. Nr. 20/2024 idF LGBl. Nr. 64/2025; insb. § 4 Abs. 1 (Wild = jagdbare Tiere, abschliessende Aufzaehlung), § 42 (Schonzeiten), § 59 (Invasive Arten) · Stand Landesrecht konsolidiert Oberösterreich, Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Birkhuhn
Stark zurückgegangene Raufußhuhnart, in DACH überwiegend ganzjährig geschont.