Unterliegt nicht dem Jagdrecht

Mink zählt in Niederösterreich nicht zum jagdbaren Wild. Eine Schonzeit gibt es deshalb nicht — die Art darf hier gar nicht bejagt werden.

Kein Wild im Sinn des NÖ Jagdgesetzes – unterliegt in Niederösterreich nicht dem Jagdrecht. Regelungen können sich aus dem Naturschutzrecht bzw. der EU-Verordnung über invasive gebietsfremde Arten ergeben; das ist außerhalb des Jagdrechts zu prüfen.

Quelle: , § 22 (Schußzeiten) und § 23 (Schonzeiten); LGBl. 6500/1-57, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 13/2026 (in Kraft seit 03.02.2026). RIS Landesrecht konsolidiert Niederösterreich, Gesetzesnummer 20001057 · Stand Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Mink

Aus Pelztierfarmen entwichener nordamerikanischer Marder, ganzjährig bejagbar (Neozoon).

Hinweis

Schonzeiten werden in Niederösterreich durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.