Schonzeit · AT-3
Schalenwild Niederösterreich
Schonzeit Gamswild
In Niederösterreich — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026), nach NÖ Jagdverordnung (NÖ JVO).
Schonzeit
01.01 bis 30.06
In dieser Zeit darf Gamswild in Niederösterreich nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| Bock | 01.07 – 31.12 |
| Geiß der Altersklasse III | 01.07 – 31.12 |
| sonstige Geißen und Kitze | 01.08 – 31.12 |
Der Bock ist in der Verordnung nicht nach Altersklassen unterteilt; nur bei der Geiß wird die Altersklasse III gesondert genannt.
Quelle: NÖ Jagdverordnung (NÖ JVO), § 22 (Schußzeiten) und § 23 (Schonzeiten); LGBl. 6500/1-57, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 13/2026 (in Kraft seit 03.02.2026). RIS Landesrecht konsolidiert Niederösterreich, Gesetzesnummer 20001057 · Stand Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Gamswild
Charakteristisches Hochgebirgswild mit Hakengehörn, lebt in Rudeln im alpinen Fels- und Latschenbereich.