Schonzeit · AT-3
Federwild Niederösterreich
Schonzeit Birkhuhn
In Niederösterreich — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026), nach NÖ Jagdverordnung (NÖ JVO).
Schonzeit
Ganzjährig
Birkhuhn ist in Niederösterreich ganzjährig geschont und darf nicht bejagt werden.
Keine Schußzeit, aber eigene Ausnahmeregelung: NÖ Auer- und Birkhahnenverordnung § 2 Abs. 1 Z 2 – 'für Birkhahnen: nach dem Ende der Hauptbalz, frühestens jedoch vom 1. Mai bis längstens 31. Mai in ungeraden Jahren'. Kein allgemeiner Schußzeitraum, sondern Einzel-Ausnahmebescheid der Bezirksverwaltungsbehörde, nur Hahnen, höchstens drei Wochen innerhalb des Rahmens, dominante Hahnen ausgenommen. H
Quelle: NÖ Jagdverordnung (NÖ JVO), § 22 (Schußzeiten) und § 23 (Schonzeiten); LGBl. 6500/1-57, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 13/2026 (in Kraft seit 03.02.2026). RIS Landesrecht konsolidiert Niederösterreich, Gesetzesnummer 20001057 · Stand Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Birkhuhn
Stark zurückgegangene Raufußhuhnart, in DACH überwiegend ganzjährig geschont.