Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.

Identisch mit dem Eintrag «Steinbock» – das nidwaldnische Recht kennt nur die Bezeichnung «Steinbock». Hegejagd auf geschütztes Wild mit vorheriger Zustimmung des BAFU, eigenes Patent nach kJSG Art. 11 Ziff. 4. Der Steinbock ist in JSG Art. 5 nicht als jagdbare Art aufgeführt (geschützt nach JSG Art. 7 Abs. 1); Regulierungsrahmen JSG Art. 7a Abs. 1 lit. a: 1. August bis 30. November.

Quelle: , SR 922.0, Art. 2, Art. 5, Art. 7 Abs. 1, Art. 7a Abs. 1 lit. a · Stand Stand 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Steinwild

Synonym für Steinbock, in jagdrechtlichem Sprachgebrauch oft so bezeichnet.

Hinweis

Schonzeiten werden in Nidwalden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.