Unterliegt nicht dem Jagdrecht

Mink zählt in Nidwalden nicht zum jagdbaren Wild. Eine Schonzeit gibt es deshalb nicht — die Art darf hier gar nicht bejagt werden.

Der Amerikanische Nerz steht in Anhang 1 JSV (SR 922.01) als nicht einheimische Art, deren Einfuhr und Haltung nach Art. 8bis JSV bewilligungspflichtig ist – das ist ein Einfuhr-/Haltungsregime und begründet keine Jagdfreigabe. In Nidwalden nicht in § 16/§ 17 JBV 2026 aufgeführt.

Quelle: , SR 922.0, Art. 2, Art. 5, Art. 7 Abs. 1, Art. 7a Abs. 1 lit. a · Stand Stand 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Mink

Aus Pelztierfarmen entwichener nordamerikanischer Marder, ganzjährig bejagbar (Neozoon).

Hinweis

Schonzeiten werden in Nidwalden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.