Unterliegt nicht dem Jagdrecht

Mauswiesel zählt in Nidwalden nicht zum jagdbaren Wild. Eine Schonzeit gibt es deshalb nicht — die Art darf hier gar nicht bejagt werden.

In Nidwalden weder in § 16 noch in der Freigabeliste § 17 JBV 2026 aufgeführt.

Quelle: , SR 922.0, Art. 2, Art. 5, Art. 7 Abs. 1, Art. 7a Abs. 1 lit. a · Stand Stand 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Mauswiesel

Kleinste Marderart Europas, in DACH meist nicht jagdbar.

Hinweis

Schonzeiten werden in Nidwalden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.