Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.

Starke kantonale Verkürzung (22 Tage statt 1. August bis 31. Dezember); kJSV § 13 Ziff. 1 liesse die Hochjagd bis 30. September zu. Kontingent 2026 (§ 21 Abs. 1): 71 Stück, davon 24 Gämsböcke, 20 Galtgeissen, 27 Gämsjährlinge beider Geschlechter; max. 1 Gämse pro jagdberechtigte Person (§ 21 Abs. 2). Gämsböcke werden verlost (§ 21 Abs. 5–8). Die milchtragende, führende Gämsgeiss ist geschützt und

Quelle: , SR 922.0, Art. 2, Art. 5, Art. 7 Abs. 1, Art. 7a Abs. 1 lit. a · Stand Stand 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Gamswild

Charakteristisches Hochgebirgswild mit Hakengehörn, lebt in Rudeln im alpinen Fels- und Latschenbereich.

Hinweis

Schonzeiten werden in Nidwalden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.