Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Waldschnepfe werden in Neuenburg jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Permis-Kategorien F und 2026-10-19–2026-12-14. Der Kanton schöpft das Bundesende (14.12.) aus, beginnt aber erst am 19.10. statt am 16.9. Zusatzregeln: Kategorie G (Einzelpermis) darf von Oktober bis Dezember täglich ausser sonntags und feiertags jagen, Kategorie F muss vom 19.10. bis 9.11.2026 die Ruhetage einhalten (Art. 50); höchstens zwei Jagende gemeinsam inkl. Gast (Art. 52); mit Permis G nur Waldschnepfe und Corviden, nur mit ausgebilde

Quelle: , Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Fassung Stand 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Waldschnepfe

Heimliche Schnepfenart der Mischwälder, klassische Schnepfenstrich-Jagd in der Dämmerung.

Hinweis

Schonzeiten werden in Neuenburg durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung Stand 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.