Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Türkentaube werden in Neuenburg jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Permis-Kategorie D 2026-09-01–2026-11-09. «Tourterelle turque» = Türkentaube. Deutliche Verkürzung gegenüber dem Bundesrahmen. Nur mit Permis-Kategorie D; Jagdtage nach Arrêté Art. 4. JSG Art. 5 Abs. 1 Bst. m: Schonzeit für «Ringeltaube, Türkentaube, Kolkrabe und Nebelkrähe» vom 16. Februar bis 31. Juli (eidg. Jagdzeitrahmen also 1. August bis 15. Februar).

Quelle: , Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Fassung Stand 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Türkentaube

Synanthrope Wildtaube, in vielen BL nicht mehr jagdbar.

Hinweis

Schonzeiten werden in Neuenburg durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung Stand 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.