Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Stockente werden in Neuenburg jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Permis-Kategorie D (Wass 2026-09-01–2026-11-09; Permis-Kategorie E (Wass 2026-12-01–2027-01-30; Permis-Kategorie E — Was 2026-10-01–2027-01-30. «Canard colvert» = Stockente; sie ist die einzige in Neuenburg bejagbare Entenart. Zusatzregeln: Bleischrot verboten (Arrêté Art. 60 i.V.m. JSV Art. 2 Abs. 1); auf dem See Jagdverbot sonntags, an Allerheiligen, Weihnachten und Neujahr (Art. 4 Abs. 4); Reserven und 200-m-Abstände zu Wohnhäusern/Häfen (Art. 56); am Zihlkanal (canal de la Thielle) mit Permis E Jagdverbot von 09:00 b

Quelle: , Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Fassung Stand 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Stockente

Häufigste Wildente in DACH, klassisches Federwild der Wasserjagd.

Hinweis

Schonzeiten werden in Neuenburg durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung Stand 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.