Schonzeit · CH-NE
Raubwild Neuenburg
Schonzeit Mink
In Neuenburg — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Fassung Stand 1. Februar 2025, nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG), SR 922.0.
Unterliegt nicht dem Jagdrecht
Kein Jagdwild. Eine Bekämpfung als invasive gebietsfremde Art liefe ausserhalb des Jagdrechts über die kantonalen Regulierungskompetenzen (LFS Art. 17/54, RSN 922.10) und bedürfte einer behördlichen Anordnung.
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG), SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Fassung Stand 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Mink
Aus Pelztierfarmen entwichener nordamerikanischer Marder, ganzjährig bejagbar (Neozoon).