Schonzeit · CH-NE
Raubwild Neuenburg
Schonzeit Mauswiesel
In Neuenburg — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Fassung Stand 1. Februar 2025, nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG), SR 922.0.
Unterliegt nicht dem Jagdrecht
Mauswiesel zählt in Neuenburg nicht zum jagdbaren Wild. Eine Schonzeit gibt es deshalb nicht — die Art darf hier gar nicht bejagt werden.
In der Schweiz geschützte Art ohne Jagdzeit.
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG), SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Fassung Stand 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Mauswiesel
Kleinste Marderart Europas, in DACH meist nicht jagdbar.
Hinweis
Schonzeiten werden in Neuenburg durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung Stand 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.