Schonzeit · CH-NE
Federwild Neuenburg
Schonzeit Kanadagans
In Neuenburg — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Fassung Stand 1. Februar 2025, nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG), SR 922.0.
Unterliegt nicht dem Jagdrecht
Kein Jagdwild. Eine Bestandsregulierung wäre allenfalls ausserhalb des Jagdrechts über LFS Art. 17/54 (RSN 922.10) denkbar, ist im Arrêté aber nicht vorgesehen.
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG), SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Fassung Stand 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Kanadagans
Aus Nordamerika eingebürgerte Wildgans, lokal hohe Bestände.