Unterliegt nicht dem Jagdrecht

Höckerschwan zählt in Neuenburg nicht zum jagdbaren Wild. Eine Schonzeit gibt es deshalb nicht — die Art darf hier gar nicht bejagt werden.

Bundesrechtlich ausdrücklich geschützt; auf dem Neuenburgersee ebenfalls ausgeschlossen (Concordat RSN 922.521 Art. 10).

Quelle: , Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Fassung Stand 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Höckerschwan

Schwerster heimischer Wasservogel, in einigen BL bejagbar.

Hinweis

Schonzeiten werden in Neuenburg durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung Stand 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.