Schonzeit · CH-LU
Schalenwild Luzern
Schonzeit Gamswild
In Luzern — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Fassung vom 20. Juni 1986, Stand am 1. Februar 2025 (konsolidierte Fassung auf fedlex; abgerufen 24.08.2026), nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0.
Schonzeit
16.12 bis 31.08
In dieser Zeit darf Gamswild in Luzern nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| alle | 01.09 – 15.12 |
Luzern verkürzt den Bundesrahmen an beiden Enden (Beginn erst 1.9. statt 1.8., Ende 15.12. statt 31.12.). Weitere Bindungen: Abschuss nur mit der Kugel (KJSV § 19 Abs. 3) und nur nach freigegebenem revierspezifischem Kontingent; Jagdbetriebsvorschriften 2026 Ziff. 2.3: «Milchtragende Gämsgeissen sind nicht jagdbar. Es dürfen nur Tiere gemäss freigegebenem revierspezifischem Abschussplan erlegt wer
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten, Abs. 1 lit. a-p, Abs. 2-6), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a Abs. 1 lit. a (Regulierung von Steinböcken) · Stand Fassung vom 20. Juni 1986, Stand am 1. Februar 2025 (konsolidierte Fassung auf fedlex; abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Gamswild
Charakteristisches Hochgebirgswild mit Hakengehörn, lebt in Rudeln im alpinen Fels- und Latschenbereich.