Schonzeit · CH-LU
Federwild Luzern
Schonzeit Fasan
In Luzern — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Fassung vom 20. Juni 1986, Stand am 1. Februar 2025 (konsolidierte Fassung auf fedlex; abgerufen 24.08.2026), nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0.
Schonzeit
01.02 bis 31.08
In dieser Zeit darf Fasan in Luzern nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| alle | 01.09 – 31.01 |
Rechtlich abgeleitet aus KJSV § 15 Abs. 2, da der Fasan weder in KJSV § 15 Abs. 1 eingeschränkt noch in KJSV § 23 kantonal geschützt ist. ACHTUNG: Der offizielle Luzerner Jagdkalender 2026/27 führt den Fasan nicht unter den jagdbaren Arten auf (in Luzern kein nennenswerter Wildbestand). Vor Bejagung bei der Dienststelle Landwirtschaft und Wald rückfragen. JSG Art. 5 Abs. 1 lit. n: Schonzeit vom 1.
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten, Abs. 1 lit. a-p, Abs. 2-6), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a Abs. 1 lit. a (Regulierung von Steinböcken) · Stand Fassung vom 20. Juni 1986, Stand am 1. Februar 2025 (konsolidierte Fassung auf fedlex; abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Fasan
Klassisches Federwild der Treibjagd, Bestände stark abhängig von Strukturreichtum.