Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.

ACHTUNG: Nur der Birkhahn ist erfasst; die Birkhenne ist nach § 6 Abs. 1 K-JG-DVO und § 51 Abs. 1 K-JG ganzjährig geschont. Die Jagdzeit 10.–31. Mai beruht ausschließlich auf der befristeten Artikel-9-Ausnahmeverordnung LGBl. Krnt. Nr. 24/2025 mit denselben kumulativen Voraussetzungen wie beim Auerhahn (Raufußhuhnregion, Zählungen 2024/2026, mind. vier Birkhähne pro Balzplatz, Bezirksliste). Lande

Quelle: , § 4 (Wild), § 51 (Schonzeiten), § 52 (Ausnahmen von Schonvorschriften); Gesetzesnummer 20000013 · Stand RIS Landesrecht konsolidiert Kärnten, tagesaktuelle Fassung, abgerufen 24.08.2026; §§ 4, 51 in Kraft seit 18.03.2025 (Do. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Birkhuhn

Stark zurückgegangene Raufußhuhnart, in DACH überwiegend ganzjährig geschont.

Hinweis

Schonzeiten werden in Kärnten durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand RIS Landesrecht konsolidiert Kärnten, tagesaktuelle Fassung, abgerufen 24.08.2026; §§ 4, 51 in Kraft seit 18.03.2025 (Do wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.