Schonzeit · AT-2
Federwild Kärnten
Schonzeit Birkhuhn
In Kärnten — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand RIS Landesrecht konsolidiert Kärnten, tagesaktuelle Fassung, abgerufen 24.08.2026; §§ 4, 51 in Kraft seit 18.03.2025 (Do, nach Kärntner Jagdgesetz 2000 – K-JG (LGBl. Nr. 21/2000 i.d.F. LGBl. Nr. 21/2025).
Schonzeit
01.06 bis 09.05
In dieser Zeit darf Birkhuhn in Kärnten nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| Birkhähne (nur männliche Exemplare, nicht dominante Hähne) – | 10.05 – 31.05 |
ACHTUNG: Nur der Birkhahn ist erfasst; die Birkhenne ist nach § 6 Abs. 1 K-JG-DVO und § 51 Abs. 1 K-JG ganzjährig geschont. Die Jagdzeit 10.–31. Mai beruht ausschließlich auf der befristeten Artikel-9-Ausnahmeverordnung LGBl. Krnt. Nr. 24/2025 mit denselben kumulativen Voraussetzungen wie beim Auerhahn (Raufußhuhnregion, Zählungen 2024/2026, mind. vier Birkhähne pro Balzplatz, Bezirksliste). Lande
Quelle: Kärntner Jagdgesetz 2000 – K-JG (LGBl. Nr. 21/2000 i.d.F. LGBl. Nr. 21/2025), § 4 (Wild), § 51 (Schonzeiten), § 52 (Ausnahmen von Schonvorschriften); Gesetzesnummer 20000013 · Stand RIS Landesrecht konsolidiert Kärnten, tagesaktuelle Fassung, abgerufen 24.08.2026; §§ 4, 51 in Kraft seit 18.03.2025 (Do. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Birkhuhn
Stark zurückgegangene Raufußhuhnart, in DACH überwiegend ganzjährig geschont.