Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Waldschnepfe werden in Jura jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Permis général (allgemei 21.10.2026–30.11.2026; Permis spécial A (Federw 02.12.2026–15.12.2026. Zwei Punkte sind zu beachten. Erstens nennt Art. 63 als Beginn den 20. Oktober, der Plan de chasse für 2026 dagegen den 21. Oktober — der 20. Oktober 2026 ist ein Dienstag und damit nach Art. 13 Abs. 1 im Oktober kein Jagdtag (nur Montag, Mittwoch, Samstag). Zweitens berührt das kantonale Enddatum 15. Dezember den Beginn der eidgenössischen Schonzeit (15. Dezember) nach JSG Art. 5 Abs. 1 lit. p; w

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), insbesondere Abs. 1 lit. a–p, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4 und Abs. 5; ferner Art. 7 Abs. 1 und Art. 7a · Stand Konsolidierte Fassung, in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Waldschnepfe

Heimliche Schnepfenart der Mischwälder, klassische Schnepfenstrich-Jagd in der Dämmerung.

Hinweis

Schonzeiten werden in Jura durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Konsolidierte Fassung, in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.