Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Stockente werden in Jura jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Permis spécial A (Wasser 16.09.2026–30.09.2026; Permis général (allgemei 03.10.2026–30.11.2026; Permis spécial A (Wasser 02.12.2026–30.01.2027. Örtlich stark eingeschränkt: Art. 57 (nur die namentlich genannten Weiher), Art. 58 (Bäche und Flüsse September–November, im Dezember/Januar nur an den aufgezählten Gewässern). Art. 60: die Entenjagd ist nur mit einem auf Wasserapport abgerichteten Hund erlaubt. Tageszeiten nach Art. 14 Abs. 1 lit. e und f. Saison 2027: 15.9.–29.9.2027, 2.10.–29.11.2027, 1.12.2027–31.1.2028. JSG

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), insbesondere Abs. 1 lit. a–p, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4 und Abs. 5; ferner Art. 7 Abs. 1 und Art. 7a · Stand Konsolidierte Fassung, in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Stockente

Häufigste Wildente in DACH, klassisches Federwild der Wasserjagd.

Hinweis

Schonzeiten werden in Jura durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Konsolidierte Fassung, in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.