Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Nilgans werden in Jura jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Permis spécial A (Wasser 16.09.2026–30.09.2026; Permis général (allgemei 03.10.2026–30.11.2026; Permis spécial A (Wasser 02.12.2026–30.01.2027. Die Nilgans (ouette d'Egypte, Alopochen aegyptiaca) steht NICHT in der Liste der jagdbaren Arten nach JSG Art. 5 — daher kein eidgenössischer Jagdzeit-Rahmen. Der Kanton behandelt sie ausdrücklich als «espèce non indigène»; Grundlage ist JSV Art. 8a Abs. 5: «Die Kantone sorgen dafür, dass Bestände von Tieren nach Absatz 1, die in die freie Wildbahn gelangt sind, reguliert werden

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), insbesondere Abs. 1 lit. a–p, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4 und Abs. 5; ferner Art. 7 Abs. 1 und Art. 7a · Stand Konsolidierte Fassung, in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Nilgans

Aus Afrika eingewanderte Halbgans, in DACH stark zunehmend, Neozoon.

Hinweis

Schonzeiten werden in Jura durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Konsolidierte Fassung, in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.