Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Gamswild werden in Jura jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Permis spécial D (kontin 02.09.2026–30.09.2026. Sehr stark verkürzt und kontingentiert. Es braucht das Spezialpatent D; nach Art. 2 Abs. 3 gibt das Office nur 75 Patente D pro Saison aus (bei Übernachfrage Vorrang für im Vorjahr Nichtberücksichtigte, danach Losentscheid). Nach Art. 42 Abs. 1 darf jeder Inhaber nur eine Gämse erlegen; nach Art. 42 Abs. 2 dürfen pro Saison höchstens 25 Böcke erlegt werden, danach wird der Bockabschuss am Tagesend

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), insbesondere Abs. 1 lit. a–p, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4 und Abs. 5; ferner Art. 7 Abs. 1 und Art. 7a · Stand Konsolidierte Fassung, in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Gamswild

Charakteristisches Hochgebirgswild mit Hakengehörn, lebt in Rudeln im alpinen Fels- und Latschenbereich.

Hinweis

Schonzeiten werden in Jura durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Konsolidierte Fassung, in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.