Schonzeit · CH-GR
Schalenwild Graubünden
Schonzeit Steinwild
In Graubünden — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Fassung in Kraft seit 01.02.2025 (AS 2025 11), nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG).
Jährlich neu festgelegt
Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Steinwildjagd (nur ausge 2026-10-05–2026-11-08. IDENTISCH MIT DEM EINTRAG 'Steinbock' (Capra ibex) - beide Namen bezeichnen dieselbe Art; 'Steinwild' ist die im Bündner Recht durchgehend verwendete Bezeichnung. Graubünden ist einer der wenigen Kantone mit einer eigenen Steinwildjagd. Teilnahme nur nach Auslosung und mit Steinwildpatent (JBV Art. 77), Voraussetzung mindestens fünf Jahre Bündner Hochjagd (KJG Art. 5a). Kontingentierung nach Kolon
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a Abs. 1 lit. a (Regulierung Steinböcke) · Stand Fassung in Kraft seit 01.02.2025 (AS 2025 11). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Steinwild
Synonym für Steinbock, in jagdrechtlichem Sprachgebrauch oft so bezeichnet.