Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Steinwild werden in Graubünden jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Steinwildjagd (nur ausge 2026-10-05–2026-11-08. IDENTISCH MIT DEM EINTRAG 'Steinbock' (Capra ibex) - beide Namen bezeichnen dieselbe Art; 'Steinwild' ist die im Bündner Recht durchgehend verwendete Bezeichnung. Graubünden ist einer der wenigen Kantone mit einer eigenen Steinwildjagd. Teilnahme nur nach Auslosung und mit Steinwildpatent (JBV Art. 77), Voraussetzung mindestens fünf Jahre Bündner Hochjagd (KJG Art. 5a). Kontingentierung nach Kolon

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a Abs. 1 lit. a (Regulierung Steinböcke) · Stand Fassung in Kraft seit 01.02.2025 (AS 2025 11). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Steinwild

Synonym für Steinbock, in jagdrechtlichem Sprachgebrauch oft so bezeichnet.

Hinweis

Schonzeiten werden in Graubünden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung in Kraft seit 01.02.2025 (AS 2025 11) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.