Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Gamswild werden in Graubünden jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Hochjagd, 1. Phase 2026-09-03–2026-09-13; Hochjagd, 2. Phase 2026-09-21–2026-09-26. Gamswild wird nur auf der Hochjagd bejagt und endet - anders als Hirsch, Reh und Wildschwein - bereits am 26. September, also vier Tage vor dem Hochjagdende. REGIONALE ABWEICHUNGEN nach JBV Art. 27 Abs. 3: im Jagdbezirk I Vorderrhein sowie in den Sektoren A18 und C04 sind weibliche Gämsen oberhalb der Höhenkurve nur bis 22.09.2026 jagdbar; in Gebieten mit forstlichen Problemen (JBV Anhang 5 lit. q

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a Abs. 1 lit. a (Regulierung Steinböcke) · Stand Fassung in Kraft seit 01.02.2025 (AS 2025 11). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Gamswild

Charakteristisches Hochgebirgswild mit Hakengehörn, lebt in Rudeln im alpinen Fels- und Latschenbereich.

Hinweis

Schonzeiten werden in Graubünden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung in Kraft seit 01.02.2025 (AS 2025 11) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.