Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Birkhuhn werden in Graubünden jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Birkhahn (nur männlich) 2026-10-16–2026-11-30. WICHTIG: Jagdbar ist ausschliesslich der Birkhahn (männlich). Sowohl JSG Art. 5 Abs. 1 lit. l als auch KJG Art. 9 und JBV Art. 83/88 sprechen durchgehend vom 'Birkhahn' - die Birkhenne ist keine jagdbare Art und damit nach JSG Art. 7 Abs. 1 geschützt. Kontingent nach JBV Art. 88 Abs. 2: ein Birkhahn pro Jägerin/Jäger. Vorweisepflicht in frischem Zustand nach Art. 88 Abs. 3. JSG Art. 5 Abs. 1 lit.

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a Abs. 1 lit. a (Regulierung Steinböcke) · Stand Fassung in Kraft seit 01.02.2025 (AS 2025 11). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Birkhuhn

Stark zurückgegangene Raufußhuhnart, in DACH überwiegend ganzjährig geschont.

Hinweis

Schonzeiten werden in Graubünden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung in Kraft seit 01.02.2025 (AS 2025 11) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.