Unterliegt nicht dem Jagdrecht

Kanadagans zählt in Genf nicht zum jagdbaren Wild. Eine Schonzeit gibt es deshalb nicht — die Art darf hier gar nicht bejagt werden.

Keine eidgenössische Jagdzeit. In Genf greift zusätzlich das Jagdverbot der Cst-GE Art. 162. Als gebietsfremde Art fällt sie unter RFaune Art. 15 Abs. 3: «Les espèces exotiques apparaissant en milieu libre sont éliminées.» — das ist eine amtliche Eliminationsmassnahme durch OCAN-Agenten, keine Jagd und keine Befugnis für Jagdscheininhaber.

Quelle: , Art. 162 (Chasse): «La chasse aux mammifères et aux oiseaux est interdite. Les mesures officielles de régulation de la faune sont réservées.» · Stand Dernières modifications au 4 juillet 2026 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Kanadagans

Aus Nordamerika eingebürgerte Wildgans, lokal hohe Bestände.

Hinweis

Schonzeiten werden in Genf durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Dernières modifications au 4 juillet 2026 (abgerufen 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.