Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.

Deutliche kantonale Verkuerzung des Bundesrahmens (1. November statt 16. September). Tages- und Saisonlimite: hoechstens 2 Stueck pro Tag, hoechstens 10 pro Saison. Nur im Flachland (ausserhalb des Gebirges nach JaV Art. 55). Im Teilschutzgebiet Vallee de la Treme ist die Jagd auf Federwild verboten (SchutzV SGF 922.13, Anhang 1). JSG Art. 5 Abs. 1 Bst. p: Schonzeit 15. Dezember bis 15. September,

Quelle: , SR 922.0, vom 20. Juni 1986; Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen), Art. 25 Abs. 2 (Genehmigungspflicht kantonaler Verkürzunge · Stand Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Waldschnepfe

Heimliche Schnepfenart der Mischwälder, klassische Schnepfenstrich-Jagd in der Dämmerung.

Hinweis

Schonzeiten werden in Freiburg durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.