Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.

Kantonale Verkuerzung am Saisonbeginn (1. September statt 1. August). Bis zum Montag des eidg. Buss- und Bettages (2026: 21.09.) nur ausserhalb des Waldes. Im Gebirge nach JaV Art. 55 nicht bejagbar. JSG Art. 5 Abs. 1 Bst. m: Schonzeit 16. Februar bis 31. Juli, d. h. eidg. Jagdzeit 1. August bis 15. Februar.

Quelle: , SR 922.0, vom 20. Juni 1986; Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen), Art. 25 Abs. 2 (Genehmigungspflicht kantonaler Verkürzunge · Stand Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Türkentaube

Synanthrope Wildtaube, in vielen BL nicht mehr jagdbar.

Hinweis

Schonzeiten werden in Freiburg durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.