Unterliegt nicht dem Jagdrecht

Kanadagans zählt in Freiburg nicht zum jagdbaren Wild. Eine Schonzeit gibt es deshalb nicht — die Art darf hier gar nicht bejagt werden.

Trotz Neozoen-Status keine jagdbare Art nach JSG Art. 5. Eingriffe waeren nur ueber JSG Art. 12 (Schadenverhuetung) bzw. eine behoerdliche Verfuegung moeglich, nicht ueber ein Jagdpatent.

Quelle: , SR 922.0, vom 20. Juni 1986; Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen), Art. 25 Abs. 2 (Genehmigungspflicht kantonaler Verkürzunge · Stand Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Kanadagans

Aus Nordamerika eingebürgerte Wildgans, lokal hohe Bestände.

Hinweis

Schonzeiten werden in Freiburg durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.