Unterliegt nicht dem Jagdrecht

Mink zählt in Burgenland nicht zum jagdbaren Wild. Eine Schonzeit gibt es deshalb nicht — die Art darf hier gar nicht bejagt werden.

Der Sammelbegriff 'Iltisse' erfasst nach der Systematik des § 2 Bgld. Wildstandregulierungsverordnung ausschließlich Waldiltis und Steppeniltis, nicht den Amerikanischen Nerz (Neovison vison). Der Mink taucht in keiner der beiden Listen der Verordnung auf und unterliegt im Burgenland nicht dem Jagdrecht.

Quelle: , LGBl. Nr. 24/2017 idF LGBl. Nr. 37/2024 — § 3 Abs. 1 (Begriffsbestimmungen: abschließende Aufzählung des Wildes), § 78 (Schuss- und Schonzeiten), § 95 Abs. 1 Z 4 (Nachtjagdverbot) · Stand RIS Landesrecht konsolidiert Burgenland, Fassung vom 24.08.2026; § 3 idF LGBl. Nr. 37/2024, in Kraft seit 04.07.2024. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Mink

Aus Pelztierfarmen entwichener nordamerikanischer Marder, ganzjährig bejagbar (Neozoon).

Hinweis

Schonzeiten werden in Burgenland durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand RIS Landesrecht konsolidiert Burgenland, Fassung vom 24.08.2026; § 3 idF LGBl. Nr. 37/2024, in Kraft seit 04.07.2024 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.