Schonzeit · CH-BE
Federwild Bern
Schonzeit Waldschnepfe
In Bern — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Stand am 1. Februar 2025, nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG).
Schonzeit
16.11 bis 30.09
In dieser Zeit darf Waldschnepfe in Bern nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| alle | 01.10 – 15.11 |
Räumlich beschränkt: Die Bejagung ist nach Anhang 1 nur in den Wildräumen des Berner Juras zulässig, im übrigen Kantonsgebiet besteht keine Jagdzeit. Erfordert Patent B (Rehwild). Im Oktober und November gelten Dienstag, Donnerstag und Freitag als Schontage (ausgenommen Nachtansitz). JSG Art. 5 Abs. 1 Bst. p (Waldschnepfe): Schonzeit vom 15. Dezember bis 15. September, d. h. eidgenössische Jagdzei
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Abs. 1-6 · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Waldschnepfe
Heimliche Schnepfenart der Mischwälder, klassische Schnepfenstrich-Jagd in der Dämmerung.