Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.

Räumlich beschränkt: Die Bejagung ist nach Anhang 1 nur in den Wildräumen des Berner Juras zulässig, im übrigen Kantonsgebiet besteht keine Jagdzeit. Erfordert Patent B (Rehwild). Im Oktober und November gelten Dienstag, Donnerstag und Freitag als Schontage (ausgenommen Nachtansitz). JSG Art. 5 Abs. 1 Bst. p (Waldschnepfe): Schonzeit vom 15. Dezember bis 15. September, d. h. eidgenössische Jagdzei

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Abs. 1-6 · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Waldschnepfe

Heimliche Schnepfenart der Mischwälder, klassische Schnepfenstrich-Jagd in der Dämmerung.

Hinweis

Schonzeiten werden in Bern durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.