Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.

Bern verkürzt den Bundesrahmen sehr stark (1.10.-15.11. statt 1.8.-15.2.). Ausserhalb der Jagdzeit sind Selbsthilfemassnahmen nach Art. 8 JaV möglich; dabei ist das Erlegen vom 1. März bis 15. Juni verboten (Art. 9 Abs. 1 Bst. b JaV). Die gesamte Jagdzeit liegt in der Periode Oktober/November mit Schontagen Dienstag, Donnerstag und Freitag. JSG Art. 5 Abs. 1 Bst. m (Ringeltaube, Türkentaube, Kolkr

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Abs. 1-6 · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Türkentaube

Synanthrope Wildtaube, in vielen BL nicht mehr jagdbar.

Hinweis

Schonzeiten werden in Bern durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.