Schonzeit · CH-BE
Federwild Bern
Schonzeit Türkentaube
In Bern — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Stand am 1. Februar 2025, nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG).
Schonzeit
16.11 bis 30.09
In dieser Zeit darf Türkentaube in Bern nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| alle | 01.10 – 15.11 |
Bern verkürzt den Bundesrahmen sehr stark (1.10.-15.11. statt 1.8.-15.2.). Ausserhalb der Jagdzeit sind Selbsthilfemassnahmen nach Art. 8 JaV möglich; dabei ist das Erlegen vom 1. März bis 15. Juni verboten (Art. 9 Abs. 1 Bst. b JaV). Die gesamte Jagdzeit liegt in der Periode Oktober/November mit Schontagen Dienstag, Donnerstag und Freitag. JSG Art. 5 Abs. 1 Bst. m (Ringeltaube, Türkentaube, Kolkr
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Abs. 1-6 · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Türkentaube
Synanthrope Wildtaube, in vielen BL nicht mehr jagdbar.