Schonzeit · CH-BE
Schalenwild Bern
Schonzeit Gamswild
In Bern — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Stand am 1. Februar 2025, nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG).
Schonzeit
01.10 bis 09.09
In dieser Zeit darf Gamswild in Bern nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| alle | 10.09 – 30.09 |
Sehr starke kantonale Verkürzung: Bern lässt nur 21 Tage im September zu (statt 1.8.-31.12. nach Bundesrecht). Erfordert Patent A. Milch tragende Gämsgeissen dürfen nicht erlegt werden (Art. 11 Abs. 1 JaV); bei Fehlabschuss Eintrag in die Abschusskontrolle und Gebühr von CHF 100 nach Anhang 2 JaV. Das Erlegen von Gämsgeissen, die von Jungtieren begleitet sind, verstösst nach Art. 12 Abs. 1 Bst. a
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Abs. 1-6 · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Gamswild
Charakteristisches Hochgebirgswild mit Hakengehörn, lebt in Rudeln im alpinen Fels- und Latschenbereich.