Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.

Sehr starke kantonale Verkürzung: Bern lässt nur 21 Tage im September zu (statt 1.8.-31.12. nach Bundesrecht). Erfordert Patent A. Milch tragende Gämsgeissen dürfen nicht erlegt werden (Art. 11 Abs. 1 JaV); bei Fehlabschuss Eintrag in die Abschusskontrolle und Gebühr von CHF 100 nach Anhang 2 JaV. Das Erlegen von Gämsgeissen, die von Jungtieren begleitet sind, verstösst nach Art. 12 Abs. 1 Bst. a

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Abs. 1-6 · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Gamswild

Charakteristisches Hochgebirgswild mit Hakengehörn, lebt in Rudeln im alpinen Fels- und Latschenbereich.

Hinweis

Schonzeiten werden in Bern durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.