Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.

Bern verkürzt den Bundesrahmen stark (1.10.-15.11. statt 1.9.-31.1.). Die gesamte Jagdzeit liegt in der Periode Oktober/November, in der Dienstag, Donnerstag und Freitag Schontage sind (ausgenommen Nachtansitz). JSG Art. 5 Abs. 1 Bst. n (Fasan): Schonzeit vom 1. Februar bis 31. August, d. h. eidgenössische Jagdzeit 1. September bis 31. Januar.

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Abs. 1-6 · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Fasan

Klassisches Federwild der Treibjagd, Bestände stark abhängig von Strukturreichtum.

Hinweis

Schonzeiten werden in Bern durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.