Schonzeit · CH-BS
Federwild Basel-Stadt
Schonzeit Stockente
In Basel-Stadt — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Konsolidierte Fassung mit Stand 1. Februar 2025 (neueste Konsolidierung gemäss Fedlex-SPARQL); Volltext bezogen am 24.08, nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, vom 20. Juni 1986.
Schonzeit
01.02 bis 31.08
In dieser Zeit darf Stockente in Basel-Stadt nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| alle | 01.09 – 31.01 |
Die Stockente ist die EINZIGE Wildente, die in Basel-Stadt bejagbar bleibt — WJV § 6 Abs. 1 lit. i nimmt sie namentlich von der kantonalen Ganzjahresschonung aus. Basel-Stadt erlaesst keine eigene Jagdzeit, der eidgenoessische Rahmen gilt unveraendert. Jagd nur in den Revieren Riehen und Bettingen; zusaetzlich WJG § 34 Abs. 1 und die jaehrliche Zielvereinbarung nach WJG § 26. JSG Art. 5 Abs. 1 Bst
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, vom 20. Juni 1986, Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten) Abs. 1 Bst. a-p, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4, Abs. 5; Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz); Art. 7a Abs. 1 Bst. a (Regulierung von Steinböcken); Art · Stand Konsolidierte Fassung mit Stand 1. Februar 2025 (neueste Konsolidierung gemäss Fedlex-SPARQL); Volltext bezogen am 24.08. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Stockente
Häufigste Wildente in DACH, klassisches Federwild der Wasserjagd.